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Mittels Bauzeitenplan zur effizienten Bauplanung

Der Bauzeitenplan ist ein wichtiges Instrument für die Terminplanung und -verfolgung, die Koordination der verschiedenen Gewerke und die effiziente Kostenüberwachung von Bauprojekten in der Bauplanung. Im Bauzeitenplan sind Baubeginn, wichtige Zwischentermine für die einzelnen Bauabschnitte sowie der zu erwartende Fertigstellungstermin festgelegt. Entstehende Terminverzögerungen können direkt erkannt und entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden, um Fristüberschreitungen und dadurch entstehende Mehrkosten zu minimieren.

Die Erstellung des Bauzeitenplans erfolgt im Rahmen der Arbeitsvorbereitung durch den Architekten oder die Bauleitung in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber und den beteiligten Unternehmen. Dabei ist eine grobe Struktur der Hauptbauteile bis hin zur Feingliederung von Einzelgewerken möglich.

Es gibt drei verschiedene Methoden für die Darstellung des Bauablaufs:

  • Grafische Darstellung mittels Tabellenkalkulation und Balkendiagramm
  • Weg-Zeit-Diagramm (vor allem im Tief-, Straßen-, Rohrleitungs- und Gleisbau)
  • Netzplantechnik mittels Software für komplexe Bauvorhaben

Exemplarischer Bauzeitenplan


Die Inhalte eines Bauzeitenplans

Der Bauzeitenplan ermöglicht einen kontinuierlichen Soll-Ist-Vergleich und eine Veranschaulichung folgender Inhalte:

  • Arbeitsabschnitte mit Ablauf sowie Tag, Woche und Monat für Beginn und Ende der Arbeiten
  • Darstellung der technologischen Abhängigkeiten der verschiedene Gewerke (z. B. Beachtung von Betonabbindezeit)
  • Wert der Bauleistungen
  • Anzahl der eingesetzten Arbeitskräfte und Aufsichtspersonen für die jeweiligen Arbeitsabschnitte
  • Angaben über die einzusetzenden Baumaschinen und Geräte (Anzahl und Einsatzdauer) sowie Termine für die Anlieferung von Baustoffen
  • Erbringung von Eigenleistungen / Leistungen von Subunternehmern
  • Hinweise zu erforderlichen Zwischenprüfungen und/oder Teilabnahmen
  • Termine für Rechnungslegungen der erbrachten Bauleistungen

Verbindlichkeit von Bauzeitenplänen

Sofern vertraglich nicht anders vereinbart, gibt es nur zwei verbindliche Vertragsfristen: Baubeginn und Fertigstellung.
Alle anderen im Bauzeitenplan genannten Fristen dienen lediglich als Kontrollfristen. Sollen auch Zwischentermine als verbindliche Vertragsfristen gelten, so muss mit den Beteiligten eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden.

 

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